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Usedom: Berliner will unbedingt zu seiner Zweitwohnung – und wird enttäuscht

Usedom: Berliner will unbedingt zu seiner Zweitwohnung – und wird enttäuscht

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Das geschlossene Restaurant auf der Seebrücke in Ahlbeck auf Usedom. Foto: picture alliance/dpa

Der Drang einiger Menschen auch in Lockdown-Zeiten ihren Zweitwohnsitz auf Usedom zu besuchen, beschäftigte zuletzt das Verwaltungsgericht in Greifswald.

So wollte eine Familie aus Nordrhein-Westfalen den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Doch der Antrag wurde abgelehnt (MOIN.DE berichtete). Und auch ein Usedom-Fan aus Berlin klagte.

Usedom: Weiter keine Anreise aus nicht-beruflichen Gründen

Am Freitag bestätigte das Gericht jedoch das coronabedingte Einreiseverbot in den Landkreis Vorpommern-Greifswald für Menschen mit dortigem Nebenwohnsitz aus nicht-beruflichen Gründen.

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Ein Rechtsschutzantrag gegen die entsprechende Regelung des Landkreises sei abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Bei dem Antragssteller handelt es sich demnach um einen Berliner mit einer Wohnung in Ahlbeck auf Usedom, die er auch als Zweitwohnung nutzt.

Nach der Änderung der Corona-Landesverordnung Anfang Februar seien Landkreise und kreisfreie Städte befugt, entsprechende Regeln zu erlassen. Der Landrat sei wegen der hohen Corona-Inzidenzen verpflichtet gewesen, Maßnahmen zu ergreifen.

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Das ist Usedom:

  • Insel in der Ostsee
  • Die Insel hat zwei Grenzübergänge nach Polen
  • Usedom ist die zweitgrößte Insel Deutschlands
  • Bekannte Ostseebäder sind Zinnowitz, Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck

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Usedom: Kontakte vermeiden ist legitimes Ziel

In der Mitteilung heißt es, das Einreiseverbot sei verhältnismäßig und diene dem legitimen Ziel, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. „Es führe zu Kontaktbeschränkungen und beuge damit der abstrakten Gefahr vor, noch nicht festgestellte Infektionen an einen anderen Ort zu tragen und das Virus dort zu verbreiten.“

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Das Einreiseverbot sei Teil eines Maßnahmenbündels, bei dem zwar nicht jede einzelne Maßnahmen hinsichtlich ihrer quantitativen Auswirkungen überprüft werden könne. Es sei aber die Gesamtwirkung aller Maßnahmen in den Blick zu nehmen. Der Antragssteller kann binnen zwei Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald Beschwerde einlegen.

Usedom: Landkreis weist hohe Inzidenz auf

Ende Januar hatte das Verwaltungsgericht Greifswald Anträgen gegen verschärfte Corona-Auflagen in Vorpommern-Greifswald stattgegeben. Dabei ging es um eine nächtliche Ausgangssperre und den auf 15 Kilometer eingeschränkten Bewegungsradius. Der Landkreis setzte daraufhin die Regeln außer Kraft. Die Landesregierung überarbeitete die Corona-Landesverordnung.

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Am 8. Februar hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nach der es unter anderem untersagt ist, ohne triftigen Grund in den Landkreis einzureisen. Der Kreis hat die mit Abstand höchste Corona-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen bei über 160. (dpa)