Nachdem es auf Sylt für Touristen zuletzt schwieriger wurde, eine Ferienwohnung für den Jahresurlaub zu finden (MOIN.DE berichtete), können die Nordsee-Urlauber jetzt wieder aufatmen.
Denn dank einer Sonderregelung für die Insel können Urlauber und Einwohner auch im Notfall wieder einen kurzen Besuch in den lokalen Supermärkten vornehmen. Doch kaum gilt die Regel wieder, wird auf Sylt hitzig über sie debattiert.
Sylt: Sonderregelung für Urlaubsgebiete in Schleswig-Holstein
Die Bäderverordnung macht es möglich. Während in Schleswig-Holstein ein generelles Öffnungsverbot für Supermärkte und Drogerien an Sonn- und Feiertagen gilt, können dank einer Sonderregel des Landes „touristisch bedeutsame Orte“ auch am Sonntag ihre Türen öffnen.
So ist es auch auf der Insel Sylt für Supermärkte und Drogerien acht Monate im Jahr erlaubt, die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden lang zu öffnen. Seit vergangenem Wochenende, dem 18. März, gilt dieses Regel wieder. Das sorgt bei den Insulanern für heftige Diskussionen.
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Sylt: Um die Bäderverordnung streiten sich die Geister
In den sozialen Medien äußert sich eine Kassiererin zu der Regelung: „Ich bin selber im Einzelhandel und ich hasse die verkaufsoffenen Sonntage. Ich war jetzt wieder eine Woche auf Sylt – braucht kein Mensch!“, schreibt sie. Andere stimmen ihr zu. „Auch Touristen können sich an Öffnungszeiten“, heißt es auf Facebook.
Doch nicht jeder stimmt der Kritik zu. Schließlich sei es kein „Muss“, sondern eine „Kann“-Regelung, ob die Supermärkte am Sonntag öffnen, können sie selbst entscheiden, meint ein Urlauber.
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Die Sonderregel gilt noch bis Ende des Jahres, dann soll über eine Verlängerung debattiert werden. Tourismusverbände haben sich schon positiv gegenüber einer Verlängerung geäußert. Katholische und die evangelische Kirche hingegen äußern sich verhalten. Ob die Sonderregel verlängert wird, steht in den Sternen. Bis zum Ende der Saison kann man zumindest noch auf Sylt auch an Sonn- und Feiertagen einkaufen.