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Rügen: Gleich drei Nachbarn rufen die Polizei – Grund ist dieser dreiste Mann

Rügen: Gleich drei Nachbarn rufen die Polizei – Grund ist dieser dreiste Mann

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Die Polizei auf Rügen musste gleich mehrere Male wegen des selben Mannes anrücken (Symbolbild). Foto: imago images/Ralph Peters

Diesen Einsatz werden die Beamten von Rügen wohl so schnell nicht vergessen!

Gleich drei Mal sind die Beamten zum selben Einsatzort in Bergen auf Rügen gerufen worden. Grund dafür war das dreiste Verhalten eines Nachbars.

Rügen: Lärmbelästigung ließ Beamte dreimal anrücken

Das erste Mal durften die Polizisten gegen 6.15 Uhr morgen in den Sarnowweg antreten. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch noch kein Lärm festgestellt.

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Etwa eine Stunde später wurden sie erneut zum Einsatzort gerufen. Dieses Mal hatte ein anderer Mieter sich über den Lärm aus der gleichen Wohnung beschwert.

Diesmal belehrten die Beamten den 24-Jährigen Mieter, der für den Lärm anscheinend verantwortlich war. Sie forderten ihn auf, sich so zu verhalten, dass die anderen Anwohner des Mehrfamilienhauses nicht gestört werden. Der Mann zeigte sich einsichtig und gelobte Besserung.

Rügen: Beim dritten Mal krachte es fast

Doch offensichtlich nur zum Schein. Denn gegen 8.40 Uhr ging die dritte Meldung der Lärmbelästigung ein. In der besagten Wohnung war es erneut sehr laut.

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Diesmal trafen die Beamten einen uneinsichtigen 24-Jährigen vor, der sich gegenüber der Polizei sehr aggressiv verhielt. Er schrie die Polizisten an und versuchte, einen Beamten zu schubsen.

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Es kam sogar zu dem Versuch eines körperlichen Angriffes gegenüber einen Polizisten, was jedoch unterbunden werden konnte.

Rügen: Gegen Lärmverursacher wird ermittelt

Durch weitere Ermittlungen entdeckten die Beamten Betäubungsmittel in der Wohnung, die beschlagnahmt wurden. Der 24-Jährige hatte kurz zuvor selbst Betäubungsmittel zu sich genommen, weshalb er dem Notarzt vorgestellt wurde. Im Anschluss wurde er ins polizeiliche Gewahrsam genommen.

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Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. (pag)