Demonstrationen in Zeiten des Coronavirus – dazu spalten sich die Meinungen. Es ist einerseits wichtig, auch in Krisenzeiten das Recht zu haben, für seine Ansichten zu demonstrieren. Andererseits ist es auch, wenn man alle Schutzmaßnahmen einzuhalten versucht, ein Risiko. Auch in Rostock war man sich nicht einig.
Nachdem der AfD-Kreisverband Rostock für Samstag eine Versammlung unter dem Motto „Wir sind das Volk“ mit ca. 20 Teilnehmern auf dem Neuen Markt angekündigt hatte, wurde dieser Plan zuerst von der Stadt Rostock verboten.
Rostock: AfD will auf dem Marktplatz demonstrieren
Auch das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigte die Absage. Doch dann änderte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss und erlaubte, dass die Versammlung mit gewissen Auflagen durchgeführt werden könne.
Angeordnet wurden eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, die Einhaltung von Mindestabständen und die Beachtung der hygienischen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung.
Zahlreiche Gegendemonstrationen angemeldet
Auf eine Demonstration der AfD gab es erwartungsgemäß Reaktionen von anderen Demonstranten, die mit den Ansichten der Partei nicht einverstanden sind. So wurden auf dem Neuen Markt sechs weitere Spontandemonstrationen angemeldet und mit entsprechenden Auflagen zur Gewährleistung des Infektionsschutzes auch erlaubt.
Da sich aber rund 200 Gegendemonstranten zusammenfanden, kam es laut Polizei Rostock „in zahlreichen Fällen zu Unterschreitungen des vorgegebenen Mindestabstandes“. Außerdem sollen „sich über 30 Personen des Protestklientels auf Straßenbahnschienen“ befunden und diese blockiert haben.
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Da die Demonstranten die Schienen trotz mehrfacher Aufforderung nicht freimachten, schoben die Beamten die Blockierer „unter dem Einsatz von körperlicher Gewalt von den Gleisen“.
Ansonsten nur kleinere Delikte
Insgesamt waren 59 Polizeibeamte im Einsatz, um die Durchführung der Versammlung „in unparteiischer Weise für alle Grundrechtsträger zu gewährleisten“. Dabei wurden drei Strafanzeigen aufgenommen.
Ansonsten kam es nur zu kleineren Vergehen: Eine 23-Jährige wurde beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erwischt, ein Beamter wurde beleidigt und zwei Frauen – eine 17-Jährige und eine 38-Jährige – aus den verschiedenen Lagern zettelten eine Prügelei an. (wt)