Veröffentlicht inNorddeutschland

Ostsee: Urlaubs-Ort mit Nazi-Schmierereien versaut – Polizei hat dringenden Appell

Unbekannte versauten einen Urlaubs-Ort an der Ostsee mit Nazi-Schmierereien. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.

Ostsee
© IMAGO / Zoonar

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Unfassbare Szenen an der Ostsee! Am helllichten Tag trieben Unbekannte ihr Unwesen.

In einem Urlaubs-Ort haben bislang unbekannte Täter am Samstagvormittag, den 3. August, „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und mehrere Hakenkreuze geschmiert. Die Polizei an der Ostsee sucht nun nach Zeugen!

Ostsee: Urlaubs-Ort mit Nazi-Schmierereien versaut

Die Polizei wurde darüber informiert, dass die Skaterbahn an der Käthe-Kollwitz-Promenade in Wismar an der Ostsee beschmiert wurde. Bei ihrem Einsatz entdeckten die Beamten Schriftzüge wie „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ sowie mehrere Hakenkreuze.

Die Schmierereien wurden entfernt, und die Skaterbahn war währenddessen gesperrt. Gegen Unbekannt wurde eine Anzeige wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole erstattet. Die Polizei ermittelt, um die Täter zu finden.

+++ Ostsee und Nordsee: Nach Kritik an Kurtaxen – Kommunen erklären, was mit den Millionen passiert +++

Der Sachschaden wird auf etwa 1.000 Euro geschätzt. Zeugen, die etwas beobachtet haben oder Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Wismar an der Ostsee unter der Telefonnummer 03841-203224 oder über die Onlinewache unter www.Polizei.mvnet.de zu melden.

Das Verbot von verfassungsfeindlichen Symbolen wie Hakenkreuzen und dem Slogan „Sieg Heil“ ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird durch das Strafgesetzbuch (StGB) streng geahndet. Die Verwendung solcher Symbole ist gemäß § 86a StGB verboten und wird als Straftat betrachtet.


Mehr News:


Der Täter könnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Bei besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen. (mit ots)