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Ostsee: Kind stürzt von Brücke – Gemeinde muss sich vor Gericht verantworten

Ein idyllisches Foto auf einer Ostsee-Seebrücke endet in einer Tragödie: Ein Junge (2) stürzt in die Tiefe! Die Gemeinde muss sich vor Gericht verantworten.

© IMAGO / Leo

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Ein Urlaubsbild hielt einen besonderen Moment fest: Zwei Jungs aus Brandenburg sitzen auf einer Seebrücke an der Ostsee. Doch kurz danach wandelte sich die schöne Idylle zum Albtraum.

Denn nach dem Foto stürzte der damals Zweijährige von der Seebrücke! Jetzt muss sich die Ostsee-Gemeinde vor Gericht verantworten.

Ostsee: Junge verlor das Gleichgewicht

Die 34-jährige Mutter machte im Sommer 2021 das besagte Urlaubsfoto ihrer Söhne auf der Zinnowitzer Seebrücke. Der Jüngere soll es seinem damals zehnjährigen Geschwisterchen nachgemacht haben wollen, sich hinzuhocken. Dabei habe er das Gleichgewicht verloren – und sei rücklings durch das Geländer in die Ostsee gestürzt. Die Mutter zögerte nicht – sie sprang direkt hinterher.

Ein Wunder geschah: Der kleine Junge blieb tatsächlich unverletzt! Die Mutter verletze sich im flachen Wasser allerdings schwer, sie hatte sich Brüche des linken Fußes und Beins zugezogen. Von Zinnowitz will sie nun Schadenersatz- und Schmerzensgeld (35.000 Euro) – die Umwehrung der Seebrücke ist etwa einen Meter hoch, mit Querbalken oben, unten und in der Mitte. Nach Ansicht des Anwalts der Mutter bietet diese Konstruktion jedoch nicht genügend Sicherheit. Doch vor Gericht erhielt sie einen Dämpfer.

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Ostsee: Mutter erlebt Dämpfer vor Gericht

Der Anwalt der Gemeinde argumentiert laut der Deutschen Presseagentur, dass die Gemeinde berechtigterweise davon ausgehen könne, dass Kleinkinder von ihren Eltern oder Großeltern so beaufsichtigt werden, dass sie nicht in gefährliche Situationen kommen. Auch Richterin Irina Bonin erklärt im Zivilprozess, dass die Gemeinde auf Usedom ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt habe.

Sie betonte, dass die Seebrücke keine Spielplatzfunktion habe und nicht als Spielgerät betrachtet werden dürfe. Die Gemeinde müsse lediglich mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Brücke rechnen. In einem anderen Punkt stellte Richterin Bonin jedoch klar, dass das Verhalten der Mutter nachvollziehbar war.


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Als sie über das Geländer sprang, handelte sie angemessen und musste sich nicht vorher herunterhängen, um die Fallhöhe zu verringern, wie es die Gemeinde behauptete. Die Gemeinde hatte argumentiert, dass die schweren Verletzungen der Mutter durch die Art und Weise ihres Sprungs aus etwa fünf Metern Höhe entstanden seien, aber das Gericht widersprach dieser Sichtweise. Eine Entscheidung will das Gericht Ende September bekanntgeben.