Ostsee: Im aufsehenerregenden Prozess um die blutige Auseinandersetzung in der Flensburg Galerie, bei der mehrere Menschen durch Messerstiche verletzt wurden, nimmt das Geschehen eine überraschende Wendung.
Der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten hat nichts Geringeres als einen Freispruch gefordert. Laut Mitteilung des Landgerichts in Flensburg an der Ostsee argumentiert die Verteidigung, dass der Angeklagte sich in einer vermeintlichen Notwehrlage befand und somit nicht für die Verletzungen verantwortlich gemacht werden könne.
Ostsee: Angeklagt wegen Ehrverletzung
Die Hintergründe der tragischen Tat im Jahr 2018 werfen ein grelles Licht auf das Geschehene: Der Angeklagte, ein syrischer Staatsbürger, fühlte sich in seiner Ehre verletzt, nachdem er am Vortag von einem der Verletzten geschlagen worden war – dies behauptet zumindest sein Onkel, der sich mit seinem Neffen dazu verabredet haben soll, die „Täter“ zur Rechenschaft zu ziehen.
Demnach sei die Auseinandersetzung eine geplante Reaktion auf das vermeintliche Unrecht gewesen, das dem Angeklagten widerfahren sei.
+++ Ostsee: Vorsicht! Dieser Fehler kostete einem Rentner-Paar 97.000 Euro +++
Schwere Verletzungen und dramatische Rettungsaktion an der Ostsee
Während der Auseinandersetzung wurden nicht nur die ursprünglichen Kontrahenten verletzt, sondern auch zwei Freunde des ersten Opfers griffen ein und wurden schwer verwundet.
Einer erlitt eine tiefe Wunde nahe der Halsvene, während der andere eine Stichwunde am Oberkörper davontrug und sogar notoperiert werden musste, wobei ihm eine Niere entfernt wurde. Die Szenerie in der Flensburg Galerie gleicht einem Schauplatz aus einem Thrillerfilm, als das Chaos ausbrach und Blut floss.
Mehr News:
- Ostsee: Preis-Wucher in kleiner Gemeinde – „Zum zweiten Sylt geworden“
- Ostsee: Investor will Mega-Freizeitpark für 20 Millionen – direkt neben einem anderen
- Ostsee: Neue Pläne auf Ferien-Insel sorgen für Kritik – „Stoppt den Irrsinn“
Ostsee: Unerwartete juristische Wendung
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst sowohl gefährliche Körperverletzung als auch versuchten Totschlag angeklagt. Jedoch wurde vom Landgericht nur die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen. Laut Gerichtsangaben fehlte es an ausreichendem Tatverdacht für versuchten Totschlag. Diese Entscheidung wirft Fragen auf und lässt die Gemüter in Flensburg und darüber hinaus hochkochen.
Die Spannung steigt, denn das Urteil wird für den 6. März erwartet. Wird der Angeklagte freigesprochen und damit die Argumentation der Verteidigung bestätigt? Oder wird er doch für schuldig befunden und mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung davonkommen? Die Geschichte der blutigen Auseinandersetzung an der Ostsee wird die Stadt noch lange beschäftigen.
Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
+++ Usedom: Irre Regel treibt Ostsee-Gäste weg! „Wegen Reichtum geschlossen“ +++
Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.