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„Mein Schiff” und Aida: Anwälte machen Ansage – DAS müssen sich Passagiere nicht gefallen lassen

„Mein Schiff” und Aida: Anwälte machen Ansage – DAS müssen sich Passagiere nicht gefallen lassen

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Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

„Mein Schiff” und Aida: Anwälte machen Ansage – DAS müssen sich Passagiere nicht gefallen lassen

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Die Routen der Kreuzfahrt-Anbieter wie Aida und „Mein Schiff” sind vielfältig. Da sollte für jeden Urlauber eigentlich immer das richtige dabei sein.

Ob Skandinavien, das Mittelmeer, der Orient oder die Karibik – meist wählen Passagiere die Route nicht zufällig aus. Veranstalter locken mit Angeboten oder besonderen Häfen, die Aida oder „Mein Schiff” während der Reise ansteuern. Doch was passiert, wenn sich die Route ändert? Anwälte raten jetzt dazu, der Reederei nicht alles vorschnell durchgehen zu lassen.

„Mein Schiff” und Aida:: Reisepreiserstattungen trotz AGB im Reisevertrag?

Dass die Route eines Schiffes geändert oder Häfen nicht angesteuert werden können, kann unterschiedlichste Gründe haben. Die Witterungsverhältnisse, volle Häfen ohne freien Liegeplatz, die Sicherheit der Passagiere oder andere „unvorhergesehene” Umstände.

Doch mit Abweichungen in der Route erfüllt der Veranstalter nicht die im Vertrag vereinbarten Pflichten. In einem solchen Fall liegt es nahe, dass betroffene Urlauber gegenüber dem Veranstalter „Erstattungen” geltend machen möchten.

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Daten und Fakten zu Aida:

  • Aida ging aus der „Deutsche Seereederei“ hervor, einem volkseigenen Betrieb im Feriendienst der DDR
  • Nach der Wende beschloss das Unternehmen, Kreuzfahrtschiffe nach amerikanischem Vorbild zu bauen
  • Damit sollte das Prinzip eines Cluburlaubs auf die Kreuzfahrtreise übertragen werden
  • 1996 ging das erste Aida-Clubschiff auf Reise, derzeit (Stand 2022) besteht die Flotte aus 14 Schiffen
  • 15.000 Menschen aus 50 Ländern arbeiten für Aida, davon 13.500 an Bord der Schiffe
  • Der Firmensitz von Aida ist in Rostock, die Reederei hat ihren Sitz in Hamburg
  • Die Schiffe fahren unter italienischer Flagge, Aida gehört zum italienischen Unternehmen Costa Crociere
  • Das Merkmal der Aida-Schiffe ist der Kussmund am Bug

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Nachdem zu Beginn des Jahres massenweise Corona-Fälle auf den Dampfern der „Mein Schiff”-Flotte auftraten, wurde das Thema „Preisminderung” zum starken Interesse der Urlauber (MOIN.DE berichtete). Tui Cruises verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen sich der Veranstalter gegenüber etwaigen Anspruchsforderungen absichert.

Auch in den AGB von Aida Cruises findet sich eine ähnliche Klausel:

Aida Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.

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„Mein Schiff” und Aida: Klauseln sind nicht endgültig

Doch bedeuten diese Klauseln, dass Urlauber wirklich keine Ansprüche auf Reisepreiserstattungen haben?

Grundsätzlich hätten Urlauber trotz der AGB immer einen Anspruch auf Minderung, heißt es seitens der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform kreuzfahrt-anwalt.de betreibt.

Ausschlaggebend sei allerdings, ob der Veranstalter während der Reise für einen angemessenen Ersatz gesorgt habe. Seitens der Veranstalter ist da von „Unerheblichkeit” die Rede. Wird nun ein bestimmter Hafen durch einen anderen ersetzt, stellt sich die Frage, inwiefern der Ersatzhafen den ursprünglichen Hafen angemessen vertritt.

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„Mein Schiff” und Aida: Urlauber sollten nicht vorschnell handeln

Nach Auffassung der Rechtsanwälte, die mit ihren Kunden natürlich Geld verdienen wollen, sollten Betroffene bei Kreuzfahrtänderungen prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. „Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben als Entschädigung akzeptieren.“

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Sollte es zu Erstattungen kommen, werden diese in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet. Bei den aktuellen Preisen einer Kreuzfahrt können sich diese schnell auf mehrere Hundert Euro summieren, je nachdem, wie viele Abweichungen es mit welchen Folgen gab, wobei auch die Bedeutung der Abweichung (beispielsweise Ausfall eines Hafen-Highlights) zu berücksichtigen sei.

Ansprüche könnten laut den Anwälten bis zu zwei Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn sei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. (kl)