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Fehmarn: Der Weg ist jetzt frei – doch vielen wird das gar nicht gefallen

Fehmarn: Der Weg ist jetzt frei – doch vielen wird das gar nicht gefallen

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Diese Nachricht dürfte vielen nicht gefallen: Der Weg für DAS Mega-Projekt auf Fehmarn ist jetzt frei (Symbolbild). Foto: imago/Panthermedia

Jetzt ist der Weg frei: Auf Fehmarn können die Bauarbeiten ab sofort beginnen.

Schon seit dem Frühjahr laufen auf Fehmarn die vorbereitenden Arbeiten für DAS Mega-Projekt auf der Insel und in der Region. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung getroffen, die vielen gar nicht passen wird.

Fehmarn: Grünes Licht für den Ostseetunnel

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen.

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Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich 2029 in Betrieb gehen.

Arbeiten am Fehmarnbelttunnel auf dänischer Seite im Januar 2021
Arbeiten am Fehmarnbelttunnel auf dänischer Seite im Januar 2021
Foto: IMAGO / Ritzau Scanpix

Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Das ist Fehmarn:

  • Fehmarn ist nach Rügen und Usedom die drittgrößte Insel Deutschlands
  • Es ist die einzige Ostsee-Insel Schleswig-Holsteins
  • Die Fehmarnsundbrücke, die Fehmarn mit dem Festland verbindet, ist 963 Meter lang
  • Fehmarn zählt rund 12.600 Einwohner
  • Auf der Insel gibt es vier Naturschutzgebiete

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Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht.

Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden.

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Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt.

Fehmarn: Freude bei Femern A/S

Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht zudem auch nicht in der Annahme, dass die noch ausstehende Planergänzung in Bezug auf die küstennahen geschützten Riffe ein erhebliches Hindernis für den beabsichtigten Baubeginn darstelle.

Blick auf den Südstrand von Fehmarn.
Blick auf den Südstrand von Fehmarn.
Foto: IMAGO / Panthermedia

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 3. November 2020 alle Klagen gegen das Projekt abgewiesen und damit grünes Licht für das Infrastrukturprojekt gegeben. Dagegen haben die Gegner des milliardenschweren Ostseetunnels im Juli Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Riesenprojekt in der Ostsee hat viele Kritiker. Sie führen insbesondere den Natur- und Umweltschutz als Argumente an (MOIN.DE berichtete).

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Femern A/S reagierte erfreut auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. „Durch die Entscheidung des OVG in Schleswig haben wir wieder Zugang auf das gesamte Baustellenareal bei Puttgarden“, sagte eine Sprecherin am Dienstag. (dpa/mae)