Die Kritik an der umstrittenen Stellplatzsteuer in der Gemeinde Holstein in Neustadt reißt nicht ab. Mittlerweile hat die eingereichte Online-Petition der Betroffenen Camping-Fans ihr Ziel von 1.200 Stimmen bereits überschritten. Damit wächst die Hoffnung auf ein Einlenken von Bürgermeister Mirko Spieckermann – dieser hatte zuletzt noch gegenüber MOIN.DE Kritik an der Steuer zurückgewiesen (wir berichteten).
In vielen anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein wird eine Stellplatzsteuer auf Camping-Plätzen bereits seit Jahren erhoben. Nun hat sich ein Hamburger Steueranwalt zu dem Thema geäußert. Im Gespräch mit unserer Redaktion klärt er über die umstrittene Steuer auf – so stehen die Chancen für die betroffenen Camper.
Camping: Experte klärt über Steuer auf
Bereits vor Jahren wurde in der kleinen Gemeinden in Schleswig-Holstein über eine Einführung der Stellplatzsteuer beraten. Seit diesem Jahr gilt sie offiziell. Viele betroffene Camping-Fans fühlen sich von der Politik unfair behandelt und wehren sich gegen die Einführung. Der Fachanawalt für Steuerrecht Helge Schubert von der Hamburger Kanzlei ROSE & PARTNER hat eine klare Meinung zu der Stellplatzsteuer auf Camping-Plätzen: „Tatsächlich halte ich die Steuer für fair und nicht willkürlich.“
„Jede Gebühr oder Steuerbelastung ist erst einmal ärgerlich“, ergänzt Steueranwalt Schubert, jedoch seien diese vor dem Hintergrund, dass Gemeinden sich finanzieren müssen, notwendig. Die Dauercamper würden „im Prinzip die Vorrichtungen der Gemeinde nutzen, ohne zur Wertschöpfung vor Ort viel beizutragen“, erklärt Schubert – zumindest nicht mehr als andere Touristen auch. Die Camping-Liebhaber argumentieren, dass die neue Steuer vor allem Geringverdienende treffen würde. Auch hier widerspricht der erfahrene Anwalt für Steuerrecht den Kritikern.
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Camping: Geringe Erfolgsaussichten für Dauercamper
„Allein in dem Umstand, dass ich mir einen Dauercamping-Platz leisten kann, zeigt sich in gewisser Weise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ Außerdem würde sich die Steuer sowieso in Relation zur jährlichen Miete auf dem Camping-Platz ergeben – Besitzer von Ferienwohnungen müssten genauso eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen und die falle noch deutlich höher aus. Die Stellplatzsteuer sei insofern nichts anderes als eine Art „kleine Zweitwohnsitzsteuer.“
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Betroffene Camping-Fans halten weiterhin an ihrer gestarteten Petition fest. Anwalt Helge Schubert schätzt die Erfolgsaussichten für einen Widerstand gegen die Steuer als gering ein, denn sie werde unter anderem auch „in anderen Gemeinden schon länger umgesetzt“ – er sagt aber auch, dass beispielsweise Klagen möglich wären. Zuletzt hatte Bürgermeister Spieckermann betont, man halte an den Plänen für die Steuer fest.
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