Erst die GDL, dann der öffentliche Nahverkehr, jetzt Flughäfen: Deutschland ist im Dauer-Streik-Modus! Die Flughäfen Hamburg, Bremen, Hannover werden bestreikt. Die Auswirkungen auf Reisende sind auf den ersten Blick überschaubar. Auch Aida-Gäste trifft es hart.
Denn wer seine Rückreise nicht mehr verschieben konnte, schaut in die Röhre. Aida-Passagiere berichten von radikalen Mehrkosten, obwohl die Reederei selbst Flüge umbuchte (wir berichteten). Verbraucherschützer schlagen Alarm.
Aida: Hohe Extra-Kosten
Ein Taxi zum Flughafen, ein Hotel zur Not-Übernachtung, weil der neue Flug erst einen Tag später geht. Kosten, mit denen viele Aida-Gäste vor ihrer Reise nicht gerechnet haben. Nun trifft es viele, dem großen Flughafen-Streik am 1. Februar sei Dank. Nach Wochen und Monaten der Vorfreude hat der Reise-Spaß bei vielen Gästen ein jähes Ende gefunden.
Denn allein der Flughafen Hamburg hat 126 Abflüge und 127 Ankünfte am 1. Februar gestrichen, in einschlägigen Kreuzfahrer-Kreisen etwa auf Facebook häufen sich Erzählungen von Passagieren, die gestrichenen Abflügen gegenüberstehen. In vielen Fällen hat Aida Cruises zwar selbst für Ersatz gesorgt, trotzdem berichten Betroffene von Extra-Kosten, die sie jetzt stemmen müssen. Eben für Fahrten zum Hotel weiters. Was tun?
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Aida: Anspruch auf Minderung
Der Verbraucherschutz Hamburg macht auf Anfrage von MOIN.DE eine klare Ansage: „Grundsätzlich kann gegen die Reederei ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises (Tagesreisepreis) bestehen, wenn durch die Umbuchung ein Reisetag verloren ging“, so Expertin Julia Rehberg vom Verbraucherschutz Hamburg.
Sie warnt aber auch: „Schadensersatzansprüche gegen die Reederei bestehen in der Regel nicht“ – das dürfte viele Betroffene rund um Aida-Reisen enttäuschen. Doch Streiklagen gelten Allgemeinhin als Höhere Gewalt, sind also nur selten Grundlage für Schadenersatzansprüche.
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Aida-Gäste sollten selbst tätig werden
Bucht die Reederei den Fluggast allerdings auf einen Flug mit Start von einem anderen Flughafen um, sollte sie sich nach Einschätzung der Expertin auch um die Fahrt zu dem Flughafen kümmern. „Reisende sollten die Reederei hierzu auffordern. Lehnt diese ab oder reagiert nicht, sollten die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.“
Einen wichtigen Zusatz legt Rehberg offen: „Führt die Annullierung und Umbuchung der Airline dazu, dass der Fluggast übernachten muss, muss sich die Fluggesellschaft um das Hotel kümmern. Kommt sie dem trotz Aufforderung nicht nach, können die (angemessenen) Hotelkosten gegebenenfalls gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings: Jeder Fall ist individuell – eine Garantie auf Kostenerstattung oder gar Schadenersatz gibt es nicht.