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Aida und „Mein Schiff“: Wichtige Regel-Änderung! Sie kann dir die ganze Reise versauen

Ab 2024 müssen Kreuzfahrer von Aida und „Mein Schiff“ eine wichtige Änderung beachten. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, kann Schwierigkeiten bekommen.

© IMAGO / Fotoagentur Nordlicht

Aida: Fünf spannende Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen

Kreuzfahrten sind bei Passagieren beliebt, da sie einen Rundum-Sorglos-Urlaub bieten. Einer der bekanntesten Kreuzfahrt-Anbieter ist Aida Cruises. Wir präsentieren Dir die fünf spannendsten Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen.

In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr 2024. Und mit dem Beginn des nächsten Jahres gibt es wieder wichtige Änderungen – auch Kreuzfahrer von Aida und „Mein Schiff“ sind davon betroffen.

Vor einer Kreuzfahrt-Reise müssen Reisende oftmals noch einige Behördengänge erledigen. Möglicherweise müssen Visa beantragt werden oder der Reisepass muss verlängert werden. Kreuzfahrer von Schiffs-Flotten wie denen von Aida und „Mein Schiff“ sind ebenfalls von einer neuen Regel betroffen, die zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt.

Aida und „Mein Schiff“: Wichtige Änderung vor der Reise beachten

Die wichtige Änderung betrifft vor allem die jüngsten Weltenbummler. Es geht dabei um den Kinderreisepass, den einige so schon kaum auf dem Schirm hatten, wie jüngste Urlauber-Vorfälle beweisen (hier mehr). Das bedeutet für Eltern: frühzeitig um Ersatz kümmern, damit der Urlaub mit Aida und „Mein Schiff“ nicht zum Fiasko wird.

Konnten junge Gäste zuvor mit einem einfachen Kinderreisepass an Bord von Kreuzfahrtschiffen, so ist dies ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr möglich. Anfangs mag das wie eine schlechte Nachricht erscheinen, doch bei genauerem Hinsehen vereinfacht das die Reise mit Kindern. Denn der Kinderreisepass musste alle 12 Monate erneuert werden. Nun benötigen die jungen Reisenden entweder einen Personalausweis oder einen richtigen Reisepass. Den Kinderreisepass gibt es so nicht mehr, wie das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ schreibt.

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Aida und „Mein Schiff“: Weniger Behördengänge vor der Reise

Sollte ein Kinderreisepass allerdings eine Gültigkeit über den 01. Januar 2024 hinaus haben, so ist dieser vorerst weiterhin gültig. Doch für die jungen Reisenden und ihre Eltern ist diese Änderung definitiv eine Entlastung. Denn Reisepass, so wie Personalausweis sind für Personen unter 24 Jahren jeweils sechs Jahre gültig.


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Damit ersparen sich Betroffene die teilweise nervenzehrenden Behördengänge mit langen Wartezeiten. Doch auch das Portemonnaie wird entlastet – ein Kinderreisepass kostete 13 Euro. Durch die kurze Gültigkeitsdauer wurden diese Kosten jährlich fällig.

Bei Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, außerhalb der EU benötigt das Kind einen Reisepass. Um Probleme bei der nächsten Reise mit Kindern zu verhindern, sollte sich also rechtzeitig um Ersatz des Reisepasses gekümmert werden.

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