Diese Entscheidung dürfte gewiss nicht jedem gefallen: Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch (29. März) entschieden, dass zwei Aktivisten der „Letzte Generation“, die sich am vergangenen Samstag (25. März) auf den neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt hatten, auf freien Fuß gesetzt werden.
Kurzer Blick zurück: Als vor wenigen Tagen Klima-Kleber von „Letzte Generation“ eine Fahrbahnblockade auf den neuen Elbbrücken errichteten, war der Ärger bei Verkehrsteilnehmern groß. Kein Wunder, schließlich rollt dort auch am Wochenende viel Verkehr entlang. Nach der Aktion hatten die ausgerückten Polizisten die beiden Aktivisten in Haft genommen. Das Amtsgericht Hamburg erklärte noch am Wochenende die Haft für zulässig und ordnete an, dass die Klima-Kleber bis Samstag (4. April) um 0 Uhr inhaftiert bleiben.
Hamburg: Klima-Kleber sind wieder auf freiem Fuß
Doch lange hatte der Beschluss nicht Bestand: Das Landgericht Hamburg als übergeordnete Instanz hob die Entscheidung am Mittwoch auf und verfügte, dass die Aktivisten sofort wieder freigelassen werden. Der Grund: Die gesetzlichen Voraussetzungen einer weiteren Inhaftierung zur Verhinderung von Straftaten „unter den hier feststellbaren Umständen“ lägen nicht vor. Eine solche Tat müsse unmittelbar bevorstehen. „Dafür reiche es in den vorliegenden Fällen nicht aus, dass sich die Betroffenen schon im letzten Jahr an vergleichbaren Aktionen beteiligt hätten“, heißt es vom Landgericht Hamburg.
Hamburg: Landgericht widerspricht Amtsgericht
Um die Aktivisten weiter in Haft zu lassen, wären Hinweise erforderlich gewesen, aus denen hätte geschlussfolgert werden können, dass die Klima-Kleber sich erneut an vergleichbaren Blockade-Aktionen beteiligen wollen. Belege für diesen Verdacht hätten jedoch nicht vorgelegen. „Dass in einem Unterstützeraufruf der Gruppierung Letzte Generation von Aktionen in Hamburg bis zum 6. April 2023 die Rede sei, reicht mit Blick auf die Betroffenen und deren Beteiligungswille nicht aus“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der Freiheitsentziehung darf nicht dazu dienen, irgendwann drohende Gefahren durch erneute Klimaproteste durch eine möglichst lange Dauer des Gewahrsams und die Beteiligung der Betroffenen an weder zeitlich noch räumlich näher konkretisierbaren erneuten vergleichbaren Handlungen zu verhindern.“
Mehr News aus dem Norden:
- „Nord bei Nordwest“ (ARD): Cem Ali Gültekin im Interview – dieser Fan-Traum wird endlich wahr
- Miniatur Wunderland in Hamburg: Besucher nutzen den Anlass – und teilen mächtig aus
- „Mein Schiff“: Ekel-Alarm an Bord! Urlauberin packt nach Kreuzfahrt aus – da vergeht jedem die Lust aufs Reisen
„Letzte Generation“-Aktivisten verlassen Hamburg
Anders verhält sich die Bewertung im Fall der Klima-Kleber, die am Dienstag (28. März) an einer Fahrbahnblockade im Hamburger Hafen gewesen seien: Zwei der „Letzte Generation“-Aktivisten bleiben auf Anordnung des Amtsgerichts Hamburg bis Donnerstag, 6. April, in Haft. Darüber hinaus habe das Amtsgericht Hamburg in einem dritten Fall die Inhaftierung von verhafteten Aktivisten bis Donnerstagnachmittag (30. März) angeordnet, da sie glaubhaft versichern konnten, Hamburg am 30. März wieder zu verlassen.