In den vergangenen Jahren übertrieben es die Anwohner im Bezirk Eimsbüttel in Hamburg in ihren Vorgärten.
Das Bezirksamt in Eimsbüttel in Hamburg zog deswegen in den Kampf gegen die „Gärten des Grauens“.
Hamburg: Bezirksamt greift zu drastischer Maßnahme
Die Rede ist von den Schottergärten, die in den letzten Jahren im Bezirk Eimsbüttel sehr dominant geworden sind. Das Bezirksamt hat die Faxen dicke und will dem Treiben im beliebten Stadtteil ein Ende setzen.
Zwischen 2019 und 2021 wurden in 450 Fällen sogenannte Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Das Bezirksamt kann Zwangsgelder verhängen, wenn die Schottergärten-Besitzer der Aufforderung zum Rückbau nicht befolgen, berichtet das „Hamburger Abendblatt“.
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Daten und Fakten über Hamburg:
- Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
- Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
- Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
- Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
- Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
- International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.
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Ines Schwarzarius, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende in Eimsbüttel, äußert harte Kritik: „Schottergärten sind optisch fragwürdig, aber vor allem ökologisch ein echtes Ärgernis. […] Gerade in unserem dichtbesiedelten Bezirk brauchen wir mehr begrünte Flächen, die für Abkühlung sorgen und die biologische Vielfalt fördern.“
Hamburg: Schottergärten seien wertlos
Im Sommer heizten sich die Schottergärten unnötig auf und seien auch für Kleintiere wie Insekten nahezu wertlos. „Dass im Angesicht des Klimawandels noch immer einige Hausbesitzerinnen und –besitzer solche ‚Gärten des Grauens‘ anlegen, ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel. Wir begrüßen es daher, dass das Bezirksamt hier tätig wird und das Anlegen von Schottergärten konsequent ahndet“, sagt sie.
Laut der Behörde überwacht das Bezirksamt die Vorgärten nicht regelhaft, sondern stichprobenartig. Der Bezirk geht Hinweisen von Anwohnern nach.
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Das Anlegen von nicht überbauten Flächen wie Gärten ist in der Hamburgischen Bauordnung geregelt: Demnach sind unbebaute Flächen gärtnerisch zu gestalten. Außerdem müssen sie wasserdurchlässig sein, um den natürlichen Wasserkreislauf aufrecht zu erhalten. Nach Angaben des Hamburger Senats ist das Anlegen von Schottergärten unzulässig, wenn gegen die genannten Regelungen verstoßen wird, berichtete das „Hamburger Abendblatt“.
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Auch der Naturschutzbund Deutschland macht immer wieder darauf aufmerksam, dass Schottergärten „jedem Gedanken zur Verbundenheit mit der Natur“ widersprechen würden.
Nach Einschätzung des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland sind in Gärten vor allem mehr heimische Blühpflanzen, Sträucher und Bäume nötig – die Bienen, Schmetterlingen, Vögeln und anderen Kleintieren als Lebensraum und Nahrungsquelle nutzen. (mae)