Die Bundespolizeidirektion Hannover erließ mit Wirkung zum 19. Juni 2024 eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern und gefährlichen Gegenständen aller Art für unter anderem im S-Bahnverkehr in Hamburg, einschließlich der S-Bahnhöfe und dem Bahnhof Hamburg-Altona.
Diese präventive Maßnahme ergänzt am Spielort Hamburg im Rahmen der Einsatzmaßnahmen der Bundespolizeidirektion Hannover zur UEFA Fußballeuropameisterschaft 2024 die bestehenden Waffenverbotszonen in der Hansestadt Hamburg. Die Bilanz nach den ersten Tagen ist eindeutig.
EM in Hamburg: Gefährliche Gegenstände festgestellt
Seit dem 19. Juni 2024 konnten durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Allgemeinverfügung und den Kontrollen in den Waffenverbotszonen (Hauptbahnhof Hamburg, Bahnhof Reeperbahn) mehrere gefährliche Gegenstände festgestellt werden.
So wurde beispielsweise am 19. Juni 2024 eine Schreckschusspistole bei einem 17-jährigen Jugendlichen aufgefunden. Der Portugiese führte die Pistole in einer Umhängetasche im Hamburger Hauptbahnhof mit sich. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Des Weiteren wurden in den vergangenen drei Einsatztagen ein verbotenes Reizstoffsprühgerät, mehrere Küchenmesser, Pyrotechnik, ein Elektroschocker, ein Taschenmesser, ein Multifunktionswerkzeug, Tierabwehrspray sowie ein Springmesser sichergestellt.
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EM in Hamburg: Wichtiges Zeichen der Bundespolizei
Die Bundespolizei setzt mit der Durchsetzung dieser Allgemeinverfügung und den Kontrollen am Hauptbahnhof Hamburg und Bahnhof Reeperbahn zur Einhaltung der Waffenverbotszonen in Hamburg ein wichtiges Zeichen. Einsätze wie gestern dienen der Sicherheit aller Reisenden und Nutzenden der Bahnhöfe. Messer, Waffen und andere gefährliche Gegenstände haben dort keinen Platz.
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Auch heute und in den kommenden Tagen der UEFA Euro 2024 wird die Bundespolizei am Spielort Hamburg eine verstärkte Präsenz zeigen, um die größtmögliche Sicherheit im Reiseverkehr zu gewährleisten und Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung und Waffenverbotszonen im eigenen Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Die erlassene Allgemeinverfügung gilt noch für mehrere Zeiträume im Verlauf der UEFA Fußballeuropameisterschaft. (mit dpa)