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Ostsee: Paar will Haus kaufen – ein Detail zerstört den Traum

Ein Paar wollte sich an der Ostsee auf Rügen den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch dann kam die unerwartete Wendung.

Ostsee
Der Traum eines Paares wurde wegen eines kleinen Details zunichte gemacht. (Symbolbild) Foto: Imago

Die Ostsee-Insel Rügen, bekannt für ihren idyllischen Strand und historischen Orte, zieht viele Menschen an, die sich hier ein Stück vom Paradies sichern wollen. Besonders beliebt ist der kleine Ort Wiek.

Doch manchmal führen bürokratische Hürden zu unerwarteten Wendungen. So erging es einem Ehepaar, das sich auf eine Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Stralsund vorbereitete, um sein Traumhaus an der Ostsee zu erwerben. Doch der Teufel steckte wie immer im Detail.

Ostsee: Ein scheinbar perfektes Angebot

Am Donnerstag (11. Juli) fand in Wiek auf Rügen die Zwangsversteigerung eines Hauses statt. Versteigert wurde ein Erbbaurecht an einem Grundstück im Ahornweg. Das Haus mit 111 Quadratmetern Wohnfläche, Terrasse und Garage auf einem 835 Quadratmeter großen Grundstück hatte einen Verkehrswert von 260.000 Euro. Das Mindestgebot lag bei knapp 177.000 Euro – ein verlockendes Angebot. So berichtet es die Ostsee-Zeitung.

Im Sitzungssaal G 105 des Amtsgerichts Stralsund waren nur wenige Personen anwesend: ein Mann und eine Frau, die sich für das Haus in Wiek interessierten, sowie die Auktionatorin. Kurz vor 11 Uhr eröffnete diese das Verfahren und stellte die Eckdaten des Objektes vor. Alles schien nach Plan zu laufen, bis eine wichtige Frage aufkam: „An wen geht eigentlich das Geld?“, fragte die potenzielle Bieterin.

Ostsee: Ein ungeklärter Grundbucheintrag

Im Grundbuch war eine Bank als Gläubigerin eingetragen, aber dieser Eintrag war fast 30 Jahre alt. Die Auktionatorin erklärte, dass keine Zinsen mehr verlangt würden und sie daher davon ausgehe, dass die Bank bereits bezahlt habe, der Eintrag aber noch nicht gelöscht worden sei. Eine Formalität, die die Situation verkomplizierte.

Das Bieter-Ehepaar war verunsichert. Obwohl sie bereits mit ihrer Bank über die Finanzierung gesprochen hatten, war dieser komplizierte Fall Grund genug, die eigene Bank-Beraterin erneut zu kontaktieren. Sie verließen kurz den Raum, um weitere Informationen einzuholen. Als sie zurückkamen, mussten sie eine enttäuschende Nachricht verkünden: „Da im Grundbuch noch eine andere Bank als Gläubigerin eingetragen ist, geht unsere Bank nicht mit.“



Kurz vor Ablauf der Mindestlaufzeit der Auktion, die 30 Minuten betrug, fragte die Auktionatorin, ob es weitere Gebote gebe. Niemand antwortete. Somit wurde die Versteigerung ohne einen neuen Besitzer für das Haus in Wiek beendet. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Für das Bieter-Paar endete der Tag bitter – es stand kurz davor, sein Traumhaus zu erwerben.