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Aida, „Mein Schiff“ und Co.: Kreuzfahrt futsch wegen Streik? So bekommen Urlauber ihr Geld zurück

Aida, „Mein Schiff“ und Co-Urlauber müssen wegen des Streiks um ihre Reise bangen. MOIN.DE hat mit einem Anwalt für Reiserecht gesprochen!

© IMAGO / Martin Wagner

Kreuzfahrt: Diese Haushalts-Gegenstände sind an Bord verboten

Manche Sachen solltest du vor deiner Reise besser Zuhause lassen.

Der Mega-Streik am Montag (27. März) betrifft hat historische Ausmaße und betrifft die gesamte Bundesrepublik – und das ausgerechnet zum Start der Osterferien in Niedersachsen und Bremen. Doch nicht nur Familien wollen dem nasskalten März-Wetter entfliehen oder sich eine Auszeit vom Alltag gönnen, auch viele andere Urlauber haben eine Kreuzfahrt auf einem Schiff von Aida, „Mein Schiff“ und Co. gebucht. Was haben Reisende allerdings zu erwarten, wenn sie ihren Urlaub wegen des Streiks gar nicht antreten können?

Unter anderem am Flughafen Hamburg kommt der Flugbetrieb durch den Streik, zu dem die Gewerkschaften Ver.di und EVG aufgerufen haben, vollständig zum Erliegen. MOIN.DE hat mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Er hat wertvolle Tipps für betroffene Kreuzfahrt-Urlauber von Aida, „Mein Schiff“ und Co. parat.

Aida, „Mein Schiff“ und Co.: Urlauber müssen bangen

Am Montag (27. März) mussten alle geplanten 147 Abflüge vom Hamburger Flughafen aus gestrichen werden. MOIN.DE berichtete bereits von den Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Streik (>>> hier mehr). Besonders dicke kommt es allerdings für diejenigen, die wegen der Aktion ihren Urlaub zu spät oder im schlimmsten Fall gar nicht antreten können.

Neben der geplatzten Vorfreude geht es schließlich auch um viel Geld. Holger Hopperdietzel, Fachanwalt und Experte für Reiserecht, erklärt gegenüber MOIN.DE, dass es in so einer Situation vor allem darauf ankommt, ob die Urlauber eine Pauschalreise oder einzelne Flüge gebucht haben.

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Im ersten Fall sei der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass die Kunden ihre Reise antreten können. Aida, „Mein Schiff“ und Co. müssten dann entweder einen anderen Flug zur Verfügung stellen oder anderweitig sichergehen, dass der Urlaub nicht verfällt. Gelingt es den Reedereien nicht, müssen sie den Gästen eine Entschädigung zahlen – in bestimmten Fällen können Reisende sogar die entfallenen Urlaubstage geltend machen.

Wurden die Flüge hingegen separat zur Kreuzfahrt gebucht, besteht das sogenannte Reiserisiko: Der Betroffene müsse dann selbst zusehen, wie er zum Ablegeort des Schiffes gelangt. Weil der Streik am Montag den öffentlichen Dienst und nicht das Flughafenpersonal betrifft, tragen die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf Ausfälle, so der Experte.

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Aida, „Mein Schiff“ und Co: Osterurlaub in Gefahr?

Holger Hopperdietzel rät deswegen dazu, die Flüge, wenn möglich, zusammen mit der Reise zu buchen. Wollen die Urlauber Geld sparen, indem sie ihre An- und Abreise zum Kreuzfahrt-Schiff unabhängig von den Reedereien planen, schlägt der Rechtsanwalt vor, einen Zeitpuffer zu berücksichtigen. Ein oder zwei Nächte vor dem Startdatum anzureisen würde das Risiko senken, dass der gesamte Urlaub ins Wasser falle.


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Für die Situation an den Flughäfen sieht Hopperdietzel auch an den Tagen nach dem Streik keine Verbesserung. Die ausgefallenen Flüge könnten unmöglich am Dienstag (27. März) nachgeholt werden, sagt er gegenüber MOIN.DE. Somit könnten nicht alle Passagiere an ihr Ziel gelangen. „Das könnte sich auch auf den Osterbetrieb ab Freitag (31, März) auswirken“, so der Rechtsanwalt.

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