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Hamburg: Unfassbar! Was ein Mann hier in der Bahn treibt, ist nicht jugendfrei

Ekelhaft! Was ein Mann in der U-Bahn treibt, lässt die Menschen ausrasten.

U Bahn in Hamburg
© IMAGO / Manfred Segerer

Hamburg, meine Perle: Warum die Stadt so einzigartig ist

Mit über 1,8 Mio. Einwohner ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Außerdem kommen rund sieben Mio. Touristen pro Jahr in die Hansestadt. Doch was macht die Stadt so beliebt und einzigartig?

Diesen fatalen Fehler wird ein Mann aus Hamburg sicher lange bereuen.

Mit seinem ekligen Verhalten in der U-Bahn in Hamburg brachte er nicht nur die Fahrgäste auf die Palme, sondern auch viele Menschen im Internet.

Hamburg: Eine Frau hält die Szenen fest

Eine Frau war in der U-Bahn in Hamburg und konnte kaum glauben, was vor ihren Augen und Ohren passierte. Sie machte ein Video und teilte es auf Instagram.

Darauf zu sehen ist ein Fahrgast, der sich mitten in der Öffentlichkeit einen Porno auf seinem Handy mit lautem Ton ansieht und die Fahrgäste unfreiwillig mithören lässt. Offenbar vergaß er seine Kopfhörer zu verbinden. Oder war es volle Absicht?


Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.

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Hamburg: Dieses Verhalten ist strafbar

Das Video bringt die Menschen zum Ausrasten. Die Frau, die das Video machte, beschreibt die Aufnahme mit kotzendem Smiley. Andere Menschen finden das Verhalten des Mannes „respektlos“, „peinlich“ und „ekelhaft“.

Offenbar hat eine Person schon ähnliche Erlebnisse in der Bahn gemacht. Sie schrieb: „Mich wundert gar nichts mehr in Hamburg.“

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Wer solch ein ekliges Verhalten in der Öffentlichkeit sieht, sollte sofort die Polizei rufen. Denn wer einen pornographischen Inhalt an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert worden zu sein, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.